Die Fortbildungspflicht für Pflegeberufe ist im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) verankert[1][6].
Der Umfang der vorgeschriebenen Fortbildungen variiert je nach Berufsgruppe:
Die Fortbildungen sollen folgende Zwecke erfüllen:
Mit Ausnahme des Sanitätergesetzes sehen die Berufsrechte keinen Verlust der Berufsberechtigung vor, wenn die Fortbildungsstunden nicht erreicht werden. Allerdings kann eine Verletzung der Berufspflichten im Anlassfall zu rechtlichen Konsequenzen führen[2].
Als Fortbildungen gelten alle fachspezifischen Veranstaltungen, Kurse und ähnliche Aktivitäten, die Informationen zu den neuesten Entwicklungen und Erkenntnissen der Pflegewissenschaft bzw. der medizinischen Wissenschaft enthalten oder zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten dienen. Auch betriebsinterne Fortbildungen können angerechnet werden[2].
Quellen:
[1] Gastbeitrag: Fortbildungsverpflichtung der Pflegeberufe in Österreich https://www.lazarus.at/2023/10/17/gastbeitrag-fortbildungsverpflichtung-der-pflegeberufe-in-oesterreich/
[2] Fortbildungspflicht in Gesundheitsberufen https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/gesundheitsundsozialberufe/Fortbildungspflicht_in_Gesundheitsberufen.html
[3] 104c GuKG Fortbildung - und Krankenpflegegesetz - Jusline https://www.jusline.at/gesetz/gukg/paragraf/104c
[4] Fortbildung für Gesundheits - Arbeiterkammer Steiermark https://stmk.arbeiterkammer.at/gsb
[5] [PDF] Richtlinie für Fortbildungen https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:c4961be4-7b26-4a30-bafc-b41198e28eb3/Fortbildungsrichtlinie%20(Stand%202022-10).pdf
[6] 63 GuKG Fortbildung - und Krankenpflegegesetz - Jusline https://www.jusline.at/gesetz/gukg/paragraf/63
[7] Fort- und Weiterbildungen in der Pflege https://pflege-zukunft.at/fort-und-weiterbildungen/
[8] Gesetzliche Fortbildungsverpflichtungen - connexia https://www.connexia.at/bildung/allgemeines-service/gesetzliche-fortbildungsverpflichtungen/