Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Die in der Satzung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) geregelten Zuschüsse für Medizinische Hauskrankenpflege (MHKP) sind deutlich schlechter gestellt im Vergleich zu den Kostenerstattungen für ähnlich qualifizierte Berufsgruppen wie Physio- oder Ergotherapeuten. Mit diesem Artikel verfolgen wir das Ziel, die Berufsgruppe der Pflege den ähnlich qualifizierten Berufsgruppen gleichzustellen. Die hohe gesellschaftliche Relevanz der Pflege verleiht unserem Anliegen besonderen Nachdruck.
Ausbildungen: Gesundheits- und Krankenpflege, Logopädie und Ergotherapie (eigene Darstellung der Autorin, modifiziert nach FH Joanneum, n.d.)
Gesundheits- und Krankenpflege
Bachelor of Science in Health Studies
Bachelor of Science in Health Studies
Bachelor of Science in Health Studies
GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGE
LOGOPÄDIE
ERGOTHERAPIE
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Bachelor of Science in Health Studies
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Bachelor of Science in Health Studies
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Bachelor of Science in Health Studies
Video-Zusammenfassung
Kostenerstattung für ähnlich qualifizierte Berufsgruppen
Gemäß § 135 ASVG sind die Berufsgruppen der
- Physiotherapeuten
- Ergotherapeuten
- Logopäden
- Psychotherapeuten
- Heilmasseure
der Ärztlichen Hilfe gleichgestellt. § 131 (1) ASVG bildet die Grundlage für die Kostenerstattung von der Ärztlichen Hilfe gleichgestellten Leistungen:
“Nimmt der/die Anspruchsberechtigte nicht die Vertragspartner … zur Erbringung der Sachleistungen … (ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe) in Anspruch, so gebührt ihm der Ersatz der Kosten … im Ausmaß von 80% des Betrages, der bei Inanspruchnahme der entsprechenden Vertragspartner … aufzuwenden gewesen wäre.“
Die der Ärztlichen Hilfe gleichgestellten Berufsgruppen haben Tarifverhandlungen mit der ÖGK abgeschlossen. Die wichtigsten Tarifpositionen einiger dieser Berufsgruppen sind:
Ergo- oder Physiotherapie, Einzelbehandlung 60 Minuten
Ergo- oder Physiotherapie Hausbesuch
Ergo- oder Physiotherapie Kilometergeld
Ergo- oder Physiotherapie Fallbesprechung 60 Minuten
Ergo- oder Physiotherapie Gespräch mit Bezugsperson 45 Minuten
Ergo- oder Physiotherapie Helferkonferenz 90 Minuten
Zuschuss für Medizinische Hauskrankenpflege
§ 144 ASVG und § 151 ASVG bilden die Grundlage für den Zuschuss für Medizinische Hauskrankenpflege. Solange es die Art der Krankheit erfordert, ist medizinische Hauskrankenpflege zu gewähren.
Die Höhe des Zuschusses ist in § 23 der Satzung der ÖGK festgelegt:
Die Berechnung der Erstattung von Kosten für … medizinische Hauskrankenpflege … erfolgt … nach Maßgabe der zum 31. Dezember 2019 in Geltung gestandenen Satzungsbestimmungen der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse …
Deshalb gibt es derzeit regionale Unterschiede, so bezahlt zum Beispiel die ÖGK Tirol pro Besuch 10,40 €, in den restlichen Bundesländern beträgt der Zuschuss 9,80 € für 45 Minuten MHKP.
Zusätzlich ist im Anhang 6 der Satzung der ÖGK eine einheitliche Regelung vorgesehen: bis 45 Minuten MHKP 8,64 €, für jede weitere ¼ Stunde 2,88 €.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass in § 48 der Krankenordnung der ÖGK formale Voraussetzungen für den Zuschuss für MHKP geregelt sind.
Vergleich
Beispiel Physiotherapie:
Der Kunde erhält eine Rechnung für 10 Stunden Physiotherapie in marktüblicher Höhe von 850 €. Er reicht diese bei der ÖGK zur Kostenerstattung ein und bekommt 80% des Vertragstarif:
10 Stunden x 68,09 (Vertragstarif) x 80% (Kostenerstattung) = 544,72 €.
Rechnungsbetrag: 850,00 €
Rückerstattung ÖGK: 544,72 €
Selbstbehalt = 36%: 305,28 €
Beispiel Medizinische Hauskrankenpflege:
Der Kunde erhält eine Rechnung für 10 Stunden Medizinische Hauskrankenpflege in marktüblicher Höhe von 600 €. Er reicht diese bei der ÖGK zur Kostenerstattung ein und bekommt einen Zuschuss laut Satzung:
10 Besuche x 9,80 € (Zuschuss laut Satzung) = 98 €.
Rechnungsbetrag: 600 €
Zuschuss ÖGK: 98 €
Selbstbehalt = 84%: 502 €
Während Physiotherapie-Kunden nur 36% des Rechnungsbetrages selbst zu tragen haben, sind es bei den pflegebedürftigen Kunden satte 84% Selbstbehalt. Hier ist die Ungleichbehandlung der pflegebedürftigen Kunden sehr deutlich erkennbar.
Diskussion
Für freiberuflich tätige Pflegepersonen gibt es keine Pflichtmitgliedschaft in einer Standesvertretung. Die einzige (freiwillige) Vertretung dieser Berufsgruppe ist der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV). Die BAG Freiberufliche Pflege des ÖGKV wurde im Jahr 2003 gegründet und vertritt die Anliegen und Interessen der selbständigen Angehörigen des gehobenen Dienstes für die Gesundheits- und Krankenpflege, welche über eine Mitgliedschaft beim ÖGKV verfügen (ÖGKV, n.d.). In einem Interview in MedMedia (2015) hat die Vorsitzende der ÖGKV für die freiberufliche Pflege diese Ungleichbehandlung erwähnt. Ebenso war die Erstellung eines Leistungskataloges, neben den Basiskompetenzen des eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereiches §14 GuKG auch der mitverantwortliche §15 und §16 interdisziplinäre Tätigkeitsbereich, mit Richtwerten (Wiederkehr, 2015).
Der Beruf Pflege ist mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert, sei es mit den Arbeitsbedingungen sowie auch der Attraktivität des Berufs (Schmucker, 2019). Der demographische Wandel und die steigende Pflegebedürftigkeit sind medial bereits bekannt. Unter besseren Bedingungen und Schaffung von flexiblen Arbeitszeiten könnten viele bereits ausgebildete Pflegekräfte zurück in den Beruf mobilisiert werden (Auffenberg et al., 2022). Der Ausbau der mobilen Pflege und die Schaffung von Möglichkeiten könnte viele Versorgungslücken dämpfen (Böhmer, 2018).
Schlussfolgerung
Der Autor hat 16 Jahre Berufserfahrung, darunter in Führungsfunktion, in der ÖGK. Und wenn es um die Medizinische Hauskrankenpflege geht, hat er die Erfahrung gemacht, dass man sich in der Sozialversicherung einig ist: für Kochen, Putzen, Waschen könne die Sozialversicherung nicht aufkommen. Man hat dort leider wenig Verständnis dafür, dass selbständige Diplomierte Pflegekräften hochqualifizierte Arbeit leisten. Die selbständigen diplomierten Pflegekräfte sind zum Beispiel absolut in der Lage, Verschlechterungen des Gesundheitszustands rechtzeitig zu erkennen und präventiv Maßnahmen zu setzen. Diplomierte Pflegekräfte, welche in Schulung und Beratung mobil tätig sind, fördern darüber hinaus die Compliance und Adhärenz. Das entlastet das gesamte Gesundheitssystem und bringt langfristig finanzielle Einsparungen.
Wir vertreten die Ansicht, dass jede Tätigkeit einer selbständigen Diplomierten Pflegekraft als Medizinische Hauskrankenpflege von der Sozialversicherung im Wege der Kostenerstattung vergütet werden muss. Genauso, wie die Leistungen von ähnlich qualifizierten Berufsgruppen eben auch kostenerstattet werden.
Lösung
Für den Anfang benötigt es zwei konkrete Maßnahmen:
Erstens:
In § 135 ASVG ist die Medizinische Hauskrankenpflege der ärztlichen Hilfe gleichzustellen.
Zweitens:
Es sind von der Sozialversicherung mit dem ÖGKV Tarifverhandlungen für die Berufsgruppe der Pflege abzuschließen.
Damit wären die Tore für eine verhältnismäßige Kostenerstattung für Medizinische Hauskrankenpflege geöffnet. Ohne diese Maßnahmen aber wird die Pflege in der Sozialversicherung eine Berufsgruppe zweiter Klasse bleiben.
Rechtsgrundlagen
§ 131 ASVG§ 135 ASVG§ 144 ASVG§ 151 ASVG§ 23 Satzung der ÖGKAnhang 6 Satzung der ÖGK§ 48 Krankenordnung der ÖGKLiteratur
Auffenberg, J., Becker, D., Evans, M., Kokott, N., Schleicher, S., & Braun, E. (2022).
„Ich pflege wieder, wenn . . .“ – Potenzialanalyse zur Berufsrückkehr und
Arbeitszeitaufstockung von Pflegefachkräften: Ein Kooperationsprojekt der
Arbeitnehmerkammer Bremen, des Instituts Arbeit und Technik Gelsenkirchen
und der Arbeitskammer des Saarlandes. AK Bremen.
https://www.arbeitnehmerkammer.de/fileadmin/user_upload/Downloads/
Politik/Rente_Gesundheit_Pflege/
Bundesweite_Studie_Ich_pflege_wieder_wenn_Langfassung.pdf
Böhmer, C. (2018, December 18). Pflege in Österreich steht laut Studie vor
dem Kostenkollaps. kurier.at. https://kurier.at/politik/inland/
pflege-in-oesterreich-steht-laut-studie-vor-dem-kostenkollaps/400356682
FH Joanneum. (n.d.-a). Ergotherapie: Das Studium. https://www.fh-joanneum.at/
ergotherapie/bachelor/im-studium/das-studium/
FH Joanneum. (n.d.-b). Gesundheits- und Krankenpflege: Das Studium.
https://www.fh-joanneum.at/gesundheits-und-krankenpflege/
bachelor/im-studium/das-studium/
FH Joanneum. (n.d.-c). Logopädie: Das Studium. https://www.fh-joanneum.at/
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ÖGKV. (n.d.). Freiberufliche Pflege | ÖGKV. https://oegkv.at/berufsverband/
bundesarbeitsgemeinschaften/freiberufliche-pflege/
Österreichische Gesundheitskasse. (2021a, October 5). Ergotherapie.
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870178
&portal=oegkportal#:~:text=Die%20Kostenerstattung%20betr%C3%A4gt
%2080%20Prozent,Vertragsergotherapeuten%20f%C3%BCr%20dieselbe
%20Leistung%20bezahlt.
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https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/
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https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=
10007.870431&portal=oegkportal
Österreichische Gesundheitskasse. (2021d, November 22). Medizinische
Hauskrankenpflege. https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/
?contentid=10007.881073&portal=oegkportal
Schmucker, R. (2019). Arbeitsbedingungen in Pflegeberufen: Ergebnisse
einer Sonderauswertung der Beschäftigtenbefragung zum DGB-Index
Gute Arbeit. In K. Jacobs, A. Kuhlmey, S. Greß, J.
Klauber, & A. Schwinger (Eds.), Pflege-Report 2019: Mehr Personal in der
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Wiederkehr, G. (2015, July 16). Perspektiven der freiberuflichen Pflege:
Pioniergeist gefragt! | Das Medizinprodukt. MedMedia.
https://www.medmedia.at/das-medizinprodukt/
perspektiven-der-freiberuflichen-pflege-pioniergeist-gefragt/
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pflege network® - Nr. 3 - 6/2023
Die Leistungen der Österreichischen Gesundheitskasse für Selbständige Diplompflegekräfte im Vergleich zu ähnlich qualifizierten Berufsgruppen
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Autor: Thomas Maximilian Lener
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